Im Sommer 1896 wurde die BKK Kienzle Uhren Fabrik GmbH gegründet, woraus dann 1996 die Schwenninger Krankenkasse BKK als Betriebskrankenkassen entstand. Wenig später wurde dann mit der BKK J. Schlenker-Grusen und wieder einige Jahre danach mit der BKK BVM fusioniert. Mittlerweile kann sich die Schwenninger als eine der größten Krankenkassen der Bundesrepublik bezeichnen, denn 320.000 Menschen haben sich für sie entschieden. 16 Geschäftsstellen dienen als direkte Ankaufstelle, wenn die Kunden Anliegen haben.
Fast schon selbstverständlich wird ein Bonusprogramm angeboten, welches die Versicherten dazu animieren soll, mehr ihre Gesundheit zu tun. Von diesem profitieren alle, denn nicht nur der Versicherte erhält für seine Leistungen unterschiedliche Belohnungen, die Gesamtbelastung durch gesunde Mitglieder oder frühzeitig und damit oftmals gut behandelbare Erkrankungen sinken. Erwachsene haben so die Möglichkeit einen Zuschuss von bis zu 250 Euro im Jahr zu erhalten, während Kinder 75 Euro sammeln können. Bei einer Familie mit zwei Kindern können das also 650 Euro im Jahr sein. Wie genau dies im Detail funktioniert, erklären wir Ihnen gerne. Da wir finden, dass Krankenkassen Bonusprogramme eine gute Sache sind und sich der Vergleich stets lohnt, haben wir uns einmal genauer mit dieser Thematik auseinandergesetzt.
Sie möchten bis zu 250 Euro im Jahr erhalten? Dann sollten Sie sich für das Bonusprogramm für Erwachsene eintragen lassen. Ab dem Alter von 15 Jahren kann an diesem teilgenommen werden. Es müssen mindestens 3 Nachweise erbracht werden, die in dem Bonusheft eingetragen werden.
Wenn Ihre Kinder an dem Bonusprogramm teilnehmen kann Ihnen das bis zu 75 Euro im Jahr für das Sparschwein bringen. Dazu müssen 3 der folgenden Gesundheitsleistungen erbracht und nachgewiesen werden:
Wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen möchten, die Ihrer Gesundheit dienlich sind, so können Sie viele davon von der Schwenninger bezuschussen lassen. Extra dafür wurde ein Bonuskatalog erstellt, an dem Sie sich orientieren können.
Bei denen mit dem * gekennzeichneten Leistungen ist es erforderlich, dass diese von . qualifizierten KursleiterInnen erfolgen. Welche im Detail darunter fallen, können Sie bei der Krankenkasse in Erfahrung bringen.